Hier finden Sie einen Überblick über alle Fahrscheine im TON sowie die Preise ab 01.01.2013. Zum Vergrößern der Preise klicken Sie links auf das Bild oder hier, um ein PDF zu erhalten.
Die Preise für Ihre individuelle Verbindung erhalten Sie außerdem rechts über den komfortablen Tarifrechner.
Einzelfahrscheine / Mehrfahrtenkarten
Einzelfahrscheine
Einzelfahrscheine gelten am Lösungstag. Die Geltungsdauer endet um 3:00 Uhr des auf den Lösungstag folgenden Tages. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.
An Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden Regelfahrscheine mit rund 40 % Ermäßigung ausgegeben.
Einzelfahrscheine mit BahnCard
An Inhaber der BahnCard 25 und 50 sowie der BahnCard Jugend werden im Rahmen ihrer Gültigkeit Regelfahrscheine mit rund 25 % Ermäßigung ausgegeben.
Die ermäßigten Regelfahrscheine aufgrund der BahnCard Jugend gelten an Schultagen erst ab 9:00 Uhr.
Mehrfahrtenkarten (6er-Karten/10er-Karten)
Mehrfahrtenkarten gelten ab dem Lösungstag drei Monate. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.
Senioren/Seniorinnen ab vollendetem 65. Lebensjahr sind zum Kauf einer Senioren-Sechserkarte berechtigt. Die Senioren-Sechserkarte ist gegenüber dem Kauf von Einzelfahrausweisen um rund 40 % ermäßigt.
Für zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird nur ein Fahrtenfeld je Fahrt entwertet.
Zeitkarten
Gemeinsame Fahrausweise Bus/Schiene (B/S)
Für Verbindungen, in denen sowohl eine Bus- als auch eine Schienenverbindung
besteht oder für aneinander anschließende Bus- und Schienenstrecken
können Zeitkarten Bus/Schiene (B/S) in besonders festgesetzten
Verkehrsverbindungen ausgegeben werden.
Fahrausweise Bus/Schiene gibt es nur auf den RBO-Linien (Ostbayernbus).
Jedermann-Zeitkarten
Vario 7 (bzw. Wochenkarte B/S)
Vario-Karten (7 Tage) gelten ab Ausgabetag 7 aufeinander folgende
Kalendertage bis 12:00 Uhr des dem letzten Geltungstag folgenden Tages.
Karten sind übertragbar. Sie können von jeweils einer Person zu beliebig
häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs
benutzt werden. Fahrtunterbrechung ist zugelassen.
Ausgegeben werden die Karten nur in den Fahrzeugen.
Vario 31 (bzw. Monatskarte B/S)
Vario-Karten (31 Tage) gelten ab Ausgabetag 31 aufeinander folgende
Kalendertage bis 12:00 Uhr des dem letzten Geltungstag folgenden Tages.
Karten sind übertragbar. Sie können von jeweils einer Person zu beliebig
häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs
benutzt werden. Fahrtunterbrechung ist zugelassen.
Ausgegeben werden die Karten nur in den Fahrzeugen.
Stammkunden-Monats-Abo (auch B/S)
Das Abonnement für Vario-Monatskarten kann von jedermann in Anspruch
genommen werden. Die Fahrkarten müssen bestellt werden. Das Abonnement
kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden. Der Bestellschein muss bis
zum 10. des Vormonats vorliegen. Das Abonnement kommt mit der Zusendung
der Abo-Karte zustande.
Es werden Karten für ein Jahr ausgegeben. Karten sind übertragbar.
Schülerzeitkarten
Schülermonatskarten und Schülerwochenkarten erhalten bis zur Vollendung des
15. Lebensjahres alle Personen, nach Vollendung des 15. Lebensjahres Personen
mit besonderer Berechtigung, z.B. Schüler an weiterführenden Schulen,
Auszubildende, Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr etc. Bitte
erkundigen Sie sich über die genauen Ausführungsbestimmungen.
Die Fahrkarte ist nicht übertragbar.
Familientageskarte
Die Familientageskarte berechtigt ein oder zwei Erwachsene und/oder bis zu
vier Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zu beliebig vielen
Fahrten auf der gewählten Fahrstrecke. Die Familientageskarte ist vor Antritt
der ersten Fahrt mit der Unterschrift eines der erwachsenen Fahrtteilnehmer
zu versehen und nicht weiter übertragbar. Sie gilt an dem Tag, an dem sie gelöst
wird; am Samstag gültige Fahrausweise gelten auch am Sonntag.
Umweltfahrausweise
Umweltfahrausweise werden in der Stadt Amberg sowie in den Landkreisen Amberg-Sulzbach. Neustadt/Waldnaab und Tirschenreuth angeboten. Die genannten Landkreise und Städte beteiligen sich an den Kosten. Ebenso können Umweltfahrausweise von Arbeitgebern angeboten werden. Die Umweltfahrausweise sind vom Fahrgast für mindestens zwölf Monate mit einem besonderen Vordruck zu bestellen. Die monatlichen Kosten entsprechen in etwa dem einer Monatskarte im Abo abzüglich des von den Landkreisen, Städten bzw. Arbeitgebern übernommenen Fahrpreisanteils.
Hier können sie den Antrag für den Umweltfahrausweis downloaden:
Antrag für den Landkreis Neustadt/Waldnaab
Antrag für den Landkreis Tirschenreuth
Antrag Jedermann für den Landkreis Amberg-Sulzbach-Rosenberg
Semesterticket
Studenten der Hochschule Amberg-Weiden erhalten auf Antrag ein
Semesterticket gültig vom 15. März bis 30. Juli (Sommersemester) bzw. 1.
Oktober bis 15. Februar (Wintersemester). Dem Antrag ist eine
Immatrikulationsbescheinigung und ein Passbild beizulegen.
Bestellschein Semesterticket NWN-Gebiet
Bestellschein Semesterticket VAS-Gebiet
Kindergartenmonatskarte
Auf Antrag von Aufgabenträgern (Landkreis, Gemeinde, Kindergarten usw.)
werden Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 7.
Lebensjahr, wenn sie noch nicht eingeschult sind, von ihrem jeweiligen
Wohnort zum Sitz eines Kindergartens befördert. Die Kosten übernimmt der
Aufgabenträger.
Fahrradmitnahme
Fahrräder werden nur auf bekannt gegebenen Linien befördert. Das
Beförderungsentgeld beträgt 2,50 €.
Ferienticket
Für ein Ferienticket gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für die Schülerzeitkarten. Ferientickets sind erhältlich jeweils für die Städte Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Schwandorf oder Weiden (Städteticket 15,-- EUR), außerdem gibt es ein Ferienticket, das für das gesamte TON-Gebiet gilt (Gesamtgebiet-Ticket 25,-- EUR). Das Ferienticket gilt für beliebig viele Fahrten im Monat August.